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   OLG Koblenz, 27.05.2010 - 13 UF 247/10   

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https://dejure.org/2010,19925
OLG Koblenz, 27.05.2010 - 13 UF 247/10 (https://dejure.org/2010,19925)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.05.2010 - 13 UF 247/10 (https://dejure.org/2010,19925)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 13 UF 247/10 (https://dejure.org/2010,19925)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 45 Abs 2 SG, § 10 Abs 1 VersAusglG, § 44 Abs 1 Nr 1 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Maßgebliche Altersgrenze bei der Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Gesamtzeit eines Berufssoldaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Gesamtzeit eines Berufssoldaten; Maßgeblichkeit der besonderen Altersgrenze nach § 45 Abs. 2 SG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 45 Abs. 2; BGB § 1587 Abs. 1
    Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Gesamtzeit eines Berufssoldaten; Maßgeblichkeit der besonderen Altersgrenze nach § 45 Abs. 2 SG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 23.06.2009 - 17 UF 73/09

    Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Gesamtzeit eines Berufssoldaten

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 13 UF 247/10
    Der Senat schließt sich mit dem Amtsgericht der Auffassung der Oberlandesgerichte Celle (FamRZ 2010, 37) und Stuttgart (FamRZ 2010, 734) an, die beide die besondere Altersgrenze zugrunde legen.
  • OLG Stuttgart, 12.11.2009 - 17 UF 115/09

    Versorgungsausgleich: Ermittlung ehezeitbezogener Versorgungsanwartschaften von

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.2010 - 13 UF 247/10
    Der Senat schließt sich mit dem Amtsgericht der Auffassung der Oberlandesgerichte Celle (FamRZ 2010, 37) und Stuttgart (FamRZ 2010, 734) an, die beide die besondere Altersgrenze zugrunde legen.
  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 225/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Zurückweisung der vom Beschwerdegericht

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2012 in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Celle FamRZ 2010, 37 f.; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 734 f.; OLG Schleswig FamRZ 2010, 1987; OLG Koblenz Beschluss vom 27. Mai 2010 - 13 UF 247/10 - juris) und in der Literatur (Borth, Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 249; Wick, Der neue Versorgungsausgleich in der Praxis Rn. 86; jurisPK-BGB/Bregger 5. Aufl. § 44 VersAusglG Rn. 11.2) erkannt, dass auch der durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz eingefügte § 45 Abs. 4 SG, wonach das durchschnittliche Zurruhesetzungsalter aller Berufssoldaten ab dem Jahre 2024 mindestens zwei Jahre über dem Zurruhesetzungsalter nach dem Stand vom 1. Januar 2007 zu liegen habe, derzeit keine andere Beurteilung gebietet (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 371/11 - FamRZ 2012, 944 Rn. 18).
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